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Nachwuchs für die Mühlenvereinigung

Der Vorstand der Mühlenvereinigung Niedersachsen-Bremen macht jungen Menschen in Ausbildung ein einmaliges Angebot:

Ab sofort zahlen Auszubildende, Studierende und Schüler/innen keinen Mitgliedsbeitrag.

Das gilt solange die jeweilige Ausbildung nicht abgeschlossen ist, höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Das Stimmrecht erhalten junge Mitglieder ab 16 Jahren.

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