Wir stellen uns vor
Windmühlen waren in unserer norddeutschen Landschaft früher neben den Kirchtürmen die alles überragenden Bauwerke. Aber auch Wassermühlen prägten an ihren jeweiligen Standorten die Bach- und Flussläufe. Heute können wir sie nur noch als Denkmale einer ehemals dominierenden Produktionstechnik ansehen.
Bis zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts waren Wasser- und Windmühlen in großer Zahl vorhanden. Der technische Wandel und der damit einhergehende Strukturwandel, führten zu einem Verlust der von Naturkräften angetriebenen Mühlen. Gegenwärtig sind noch 800 Wind-und Wassermühlen als Denkmale vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege und vom Landesamt für Denkmalpflege Bremen aufgelistet. In dieser hohen Zahl werden natürlich auch Bauwerke mitgezählt, die auf eine ehemals florierende Mühle hinweisen. Dazu zählen Mühlenstümpfe, Mühlengräben und Mühlenteiche. Diese Restbauwerke sind stark gefährdet, für immer zu verschwinden. Zu der oben genannten Zahl muss man noch den geringen Teil der Mühlen rechnen, die als nicht denkmalgeschützte Mühlen heute noch produzieren. Der fast 2000 Jahre währende Mühlenantrieb durch Naturkräfte hat heute in den meisten Fällen den Stellenwert eines Denkmals eingenommen.
Mit den Wasserschöpfmühlen begann in den ehemaligen Hochkulturen Vorderasiens eine erste umfassende Technikentwicklung. Angetrieben wurden diese Mühlen durch Menschen oder Tiere, später dann auch durch Wasserräder. Vor über 2000 Jahren wurden Wassermühlen auch schon zum Antrieb von einfachen Maschinen eingesetzt. Nur sehr langsam setzte sich diese Technik durch. Im römischen Reich verhinderte über lange Zeit der Einsatz von Sklaven den umfassenden Einsatz der Wasserantriebstechnik. Erst mehrere hundert Jahre später wurde in vielen Handwerksbetrieben die Wassermühle eingesetzt. Im Mittelalter ermöglichte der Einsatz dieser Naturkraft eine erhebliche Produktivitätssteigerung. Die Leistung einer Walkmühle entsprach dem Arbeitseinsatz von 40 Personen. Diese Zeit, in die auch die Erfindung der Nockenwelle fällt, bezeichnet man als die technische Revolution des Mittelalters. Parallel zum Einsatz der Wassermühle wurden für den Bereich der Flüsse Weser und Aller Schiffmühlen als eine Sonderform eingesetzt. Der wirtschaftliche Erfolg der Hansestadt Bremen wäre im Mittelalter ohne die 11 unter der Weserbrücke befindlichen Schiffmühlen nicht möglich gewesen.
Der im 17 Jahrhundert vermehrt einsetzende Bau von Windmühlen, deren Entwicklung schon im 12. Jahrhundert begann, ermöglichte auch in den Niederungsgebieten Europas eine wirtschaftliche Blütezeit. Durch Entwässerungsmühlen wurde der küstennahe Bereich produktiver. Ab 1840 ersetzte der Einsatz von Dampfmaschinen, danach Diesel- und Elektromotoren zunehmend den Antrieb der Mühlen durch Wind- und Wasserkraft. Mit dem Maschineneinsatz konnten Mühlen an für die Produktion günstige Standorte verlagert werden. Die verbleibenden Naturkraftmühlen erhielten zunehmend auch Motorantrieb und waren dadurch noch für längere Zeit wettbewerbsfähig.
Nach einer kurzfristigen Aufschwungphase der Kleinmühlen nach 1945 (die großen Mühlenanlage waren im 2. Weltkrieg teilweise zerstört) zeichnete sich das endgültige Ende dieser Kleinmühlen ab. Nach Abschluss des Wiederaufbaus der Großmühlen wurde den nicht mehr wettbewerbsfähigen Mühlen ab 1957 in einem „Mühlengesetz“ finanzielle Abfindung angeboten, vorausgesetzt, die Mühleneigner verpflichteten sich, für mindestens 30 Jahre die Mehlproduktion einzustellen. Diese Stilllegungsphase war mit der letzten Gesetzesänderung im Jahre 1970 abgeschlossen. Nur wenige Kleinbetriebe konnten als Nischenanbieter z.B. in der Futtermittelproduktion zeitweise ihre Mühle in Betrieb halten.
In dieser Umbruchphase wurden unter Leitung des Niedersächsischen Landeskonservators Prof. Dr. Oskar Karpa schon ab 1953 erste Überlegungen angesträngt, wie die noch existierenden Wind- und Wassermühlen erhalten werden können. 1957 wurde dann unter seiner Leitung die „Vereinigung zur Erhaltung der Wind- und Wassermühlen in Niedersachsen“ gegründet. Bis 1984 beriet diese Vereinigung den Landeskonservator in fachlichen Fragen zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen bei Mühlen. 1987 war die Landesmühlenvereinigung einer der Mitbegründer der Deutsche Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung (DGM). 1989 wurde das Bundesland Bremen in die nun schon über 30 Jahre bestehende Niedersächsische Mühlenvereinigung aufgenommen.
Schon seit 1957 ist es, entsprechend der Satzung, das Ziel der Vereinigung, die vorhandenen Wind- und Wassermühlen zu unterstützen. Inzwischen werden auch die Motormühlen berücksichtigt. Zu dieser Aufgabe zählen insbesondere die folgenden Punkte: Beratung bei Instandsetzung, Förderung des ehrenamtlich tätigen Nachwuchses, Beihilfeerbringung, Aufklärung der Öffentlichkeit, Förderung der regenerativen Energiegewinnung und Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der Umwelt.